Hallenordnung
Mit der Unterschrift erkennt der Unterzeichnende nachfolgende Bedingungen zur Benutzung der Kletteranlagen als verbindlich an.
- Es darf nur nach Anmeldung beim Personal und bezahlen des Eintrittsgeldes geklettert werden.
- Den Weisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, erfolgt die Nutzung der Anlage auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber und Ihre Beauftragten sind ausgeschlossen, soweit ihnen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Eltern haften für Ihre Kinder.
- Das eigenständige Klettern und Bouldern ohne Betreuung durch das Personal ist Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren nur mit unterschriebener Einverständniserklärung der Eltern und unter 14 Jahre nur unter Aufsicht von aufsichtfähigen Personen gestattet.
- Die eigenständige Nutzung der Kletteranlagen ist ausschließlich Personen mit entsprechenden Kenntnissen (unter anderem Beherrschen mindestens einer Sicherungstechnik, Kenntnisse der Gefahren an einer künstlichen Kletterwand) vorbehalten.
- Bei Gruppen hat der /die Leiter/in der Gruppe für die Einhaltung der Hallenordnung zu sorgen.
- Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was direkt oder auch durch Nachahmung zu einer vermeidbaren Gefährdung für sich selbst oder für andere führen könnte (z.B. Verändern von Griffen oder Tritten, übereinander klettern o.ä.).
- Das Anwenden anderer als der im Sportklettern üblichen und notwendigen Sicherungsmethoden wie z.B. das Sichern aus Standplätzen, über Fixpunkte oder mit Hilfe von Selbstsicherungen bzw. Gewichten beinhaltet vermeidbare Risiken ist schon wegen der Gefahr des falschen Nachahmens nicht gestattet.
- Bouldern (Klettern ohne Seilsicherung) ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
- Am Boulderblock ist das Klettern für Kinder unter 14 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen erlaubt. Spielen und Toben ist auf den Matten aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Beim Klettern mit Toprope-Sicherung sind alle beim Aufstieg ausgehängten Zwischensicherungen beim Abstieg wieder einzuhängen.
- Das Vorstiegsklettern ist nur nach Absprache mit dem Thekenpersonal und der Unterschrift einer speziellen Vorstiegshallenordnung erlaubt. Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse durch das Vorzeigen eines DAV-Vorstiegsscheines dokumentiert werden.
- Das Klettern, Bouldern und Sichern nach dem Genuss von Alkohol, Drogen o.ä. ist untersagt.
- Picknick ist nur auf den Stufen der Tribüne gestattet.
- Bitte halten Sie sich nicht direkt unterhalb kletternder Personen auf. Es könnten Ausrüstungsgegenstände oder auch Griffe herabfallen und zu Verletzungen führen.
Fazit: Klettern bedeutet immer Verantwortung für die Gesundheit und das Leben des Partners zu übernehmen.
Ich bestätige hiermit, dass ich mir dessen bewusst und dazu in der Lage bin.
Hallenordnung Vorstieg
Das Vorstiegsklettern beinhaltet nachweislich erhöhte Sturzund Verletzungsgefahren. Im Kletterzentrum Neoliet gelten deshalb für den Vorstieg folgende Regeln:
- Jeder Vorsteiger und Vorstiegssicherer muss die Vorstiegsordnung lesen, verstehen, einmalig unterschreiben und immer befolgen.
- In jeder Vorstiegsseilschaft muss ein Nachweis (DAV-Kletterschein, FÜL des DAV) vorgezeigt werden.
- Vorstieg ist grundsätzlich immer nur nach Anmeldung beim Thekenpersonal erlaubt.
- Vorstieg ist nur erlaubt, wenn an den entsprechenden Wandbereichen ausreichend Platz ist.
- Zum Vorsteigen dürfen nur Seile mit einer Mindestlänge von 40 Metern benutzt werden. Seile und Expresssen können an der Theke gegen Gebühr geliehen werden.
- Bitte achtet beim Vorstiegsklettern unbedingt darauf, das die Route in Ihrem gesamten Verlauf durch den Vorstiegsbereich geht und das Sie an den Expressen entlang verläuft. Es gibt hier auch Routen, die nur im Top-rope geklettert werden sollten.
- Die Vorstiegsexpressen sind mit einem schwarzen Pfeil auf gelben Grund markiert. Die anderen Expressen sind für die Topropeseile gedacht.
- Haltet weiten Abstand zu Topropekletterern diese haben ‘Vorfahrt’.
- Jede Expresse und der Top-Anker müssen geclippt werden.
- Das eigenständige Üben andere Sicherungstechniken wie umfädeln, abseilen, nachsichern oder nachsteigen ist nicht gestattet.
- Es dürfen keine statischen Sicherungsgeräte (Gri-Gri oder ähnliches) verwendet werden
- Das Personal ist jederzeit berechtigt, das Vorstiegsklettern zu verweigern oder zu beenden (z.B. auf Grund sicherheitsrelevanter Fehler oder zu großem Andrang von Top-Ropekletterern)
Bitte habt Verständnis für diese Regeln die aus bekannten Unfällen hergeleitet sind und die Sicherheit erhöhen. Ich habe diese Regeln verstanden, aktzeptiert und werde mich daran halten.
Downloads
...
|