Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein für alle Neoliet-Anlagen:

  • Gefahren durch die unsachgemäße Nutzung:

Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Stürze beim Bouldern und Klettern, der unsachgemäße Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen sowie die falsche Anwendung von Sicherungstechniken und -maßnahmen können zu schweren Gesundheits- und Körperschäden sowohl bei der kletternden und der sichernden Person, als auch bei Dritten führen. Entsprechende Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

Alle Nutzer der Anlagen sind selbst dafür verantwortlich, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen zu verfügen und diese anzuwenden, oder müssen selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Die Anlagenbetreiber führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer (oder die sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse über den korrekten Umgang mit den (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen und die Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Der Aufenthalt in und die Nutzung der Anlagen sowie von (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Jede:r Nutzer:in hat in Eigenverantwortung die entsprechenden Kletter-und Boulderregeln anzuwenden, um mögliche Gefahren zu reduzieren. Für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den und bei der Nutzung der Anlagen besondere Gefahren und Risiken. Die Erziehungs- und Aufsichtsberechtigten von Minderjährigen sowie die Leiter von Gruppenveranstaltungen müssen diese während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage und auch in den Kinderbereichen ununterbrochen beaufsichtigen. Sie müssen eigenverantwortlich auch dafür sorgen, dass altersgerechte Sicherungstechniken und -maßnahmen zum Einsatz kommen.

  • Die Anlage darf nur nach Anmeldung beim Personal und Bezahlen des Eintrittsgeldes genutzt werden.
  • Den Weisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Bei Zuwiderhandlungen kann das Nutzungsrecht entzogen werden, es besteht dann kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
  • Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, erfolgt die Nutzung der Anlage auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber und Ihre Beauftragten sind ausgeschlossen, soweit ihnen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  • Zur Verhinderung von Straftaten und zur Erhöhung der Sicherheit werden Teile der öffentlich zugänglichen Anlagen kameraüberwacht. Die Daten werden maximal 72 Stunden gespeichert und dann automatisch gelöscht.
  • Das eigenständige und unbetreute Sichern, Klettern und Bouldern ist Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren nur mit vor Ort unterschriebener Einverständniserklärung der Eltern und unter 14 Jahren nur unter Aufsicht von aufsichtsfähigen, erwachsenen Personen gestattet. Die Aufsicht muss dabei so geführt werden, dass eine Kontrolle und ein Eingreifen jederzeit möglich ist.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wird als Einverständniserklärung die Anerkennung der AGBs beim ersten Besuch gemeinsam vom Kind und einer erziehungsberechtigten Person vor Ort unterschrieben. Mit dieser gemeinsamen Unterschrift erteilt die erziehungsberechtigte Person ihrem Kind die Erlaubnis der eigenständigen Nutzung unserer Anlage ohne Aufsicht.
  • Die eigenständige Nutzung der Kletteranlagen ist ausschließlich Personen mit entsprechenden Kenntnissen (Gefahren, Sicherungsmaßnahmen) vorbehalten.
  • Tiere sind in den Anlagen verboten.
  • Alle Benutzer haben größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was direkt oder auch durch Nachahmung zu einer vermeidbaren Gefährdung für sich selbst oder für andere führen könnte (z.B. Verändern von Griffen oder Tritten, übereinander klettern o.ä.).
  • Das Klettern, Bouldern und Sichern nach dem Genuss von Alkohol, Drogen o.ä. ist untersagt.
  • Der Aufenthalt direkt unterhalb kletternder Personen ist zu vermeiden. Es könnten Ausrüstungsgegenstände oder auch Klettergriffe herabfallen und zu Verletzungen führen.
  • Trotz aller Bemühungen gibt es ein Risiko von brechenden oder herabfallenden Klettergriffen bzw. Tritten. Der Betreiber der Kletteranlage übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Klettergriffe.
  • Wegen der Verwendung von Magnesia kann es in der Kletteranlage zu erhöhten Feinstaubbelastungen kommen. Wir bitten alle Kunden, den Gebrauch von Magnesia auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
  • Für die Garderobe und die Wertgegenstände der Kunden wird, auch innerhalb der kostenlos zur Verfügung gestellten Schließfächer, keine Haftung übernommen.
  • Das Essen und Trinken eigener Speisen und Getränke ist außerhalb der Gastroflächen lediglich auf glatten Flächen ohne Teppichboden gestattet.
  • Bei Gruppen mit Personen, die nicht selber über die nötigen Kenntnisse verfügen oder deren Mitglieder unter die entsprechenden Altersgrenzen fallen, hat der/die verantwortliche Leiter:in der Gruppe für die Einhaltung der Hallenordnung zu sorgen.
  • Jeder, der Minderjährige oder Personen ohne die nötigen Sicherungskenntnisse mitbringt, einweist oder sichert, ist für diese verantwortlich und hat für die Sicherheit und die Einhaltung der Hallenordnung zu sorgen.
  • Das Sichern darf unerfahrenen Personen nur mit Hintersicherung durch eine erwachsene Person, die über die nötigen Sicherungskenntnissen verfügt, beigebracht werden. Das Vorstiegssichern muss zunächst mit zusätzlicher Topropesicherung gelehrt werden.
  • Das Durchführen von bezahlten Gruppen- und Kursangeboten sowie die gewerbliche Nutzung der Neoliet-Anlagen ist ohne Absprache mit der Neoliet-Geschäftsführung nicht gestattet.

Zusätzlich beim Bouldern (ungesichertes Klettern in Absprunghöhe über Absprungmatten):

  • Bouldern (Klettern ohne Seilsicherung) ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
  • Auf den Absprungmatten darf aus Sicherheitsgründen nicht gerannt, getobt oder gespielt werden.
  • Benutzt bitte die Laufwege und geht nicht über die Matten und unter Kletterwänden entlang! Gerade aus überhängenden Wänden können Kletterer ohne Vorwarnung herausfallen oder herausschaukeln.
  • Es dürfen keine harten Gegenstände wie Flaschen oder Rucksäcke auf die Matten mitgenommen oder gelegt werden.
  • Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf alle anderen Nutzer zu nehmen (z.B. Ruhig sein! Platz lassen!).
  • Bouldern gilt als Risikosportart und erfordert daher ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
  • Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Griffe und Elemente dürfen nicht verändert werden.
  • Klettergriffe können sich jederzeit unvermittelt drehen oder brechen. Die Betreiber übernehmen keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose und gebrochene Griffe müssen dem Personal gemeldet werden.
  • Jeder Unfall mit Verletzungsfolge ist dem Thekenpersonal zu melden.
  • geklettert wird ausschließlich mit sauberen Turn- oder Kletterschuhen.
  • Für alle mitgebrachten oder geliehenen Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen, auch nicht in den kostenlos zur Verfügung gestellten Spindschränken.
  • Für Personen unter 18 Jahren gelten folgende Regeln:

– Kinder unter 8 Jahren müssen 1 zu 2, Kinder zwischen 8 und 14 Jahren im Verhältnis von 1 Aufsichtsperson zu max. 4  Kindern direkt und unmittelbar beaufsichtigt werden.

– Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Anlage nur dann eigenständig nutzen wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt.

  • Aufsichtspersonen müssen über 18 Jahren alt sein und die Benutzerordnung anerkennen.
  • Die aufsichtsführende Person ist unbedingt und unmittelbar für die Einhaltung der Benutzerordnung aller betreuten Personen verantwortlich.
  • Ausnahmen davon sind nicht verbindlich und müssen mit der Hallenaufsicht abgesprochen und durch diese zugelassen werden.
  • Diese Regeln dienen der Sicherheit und dem Erhalt einer, auch für unsere erwachsenen Gäste, angenehmen Atmosphäre.
  • Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Personen oder Gruppen bei Nichteinhaltung der Hallen- und Betreuungsregeln der Anlage zu verweisen.

Zusätzlich beim Sportklettern (Klettern mit Sicherungsseil im Kletterzentrum Neoliet Bochum und Mülheim):

  • Klettern ist eine Risikosportart. Ziel ist es mit dieser Hallenordnung Gefährdungen schon im Ansatz zu vermeiden.
  • Das Anwenden anderer als der im Sportklettern üblichen und notwendigen Sicherungsmethoden wie z.B. das Sichern aus Standplätzen, über Fixpunkte oder mit Hilfe von Selbstsicherungen beinhaltet vermeidbare Risiken und ist schon wegen der Gefahr des falschen Nachahmens ohne Betreuung durch Neoliet-Personal nicht gestattet.
  • Das Sichern von schwereren Personen mit Zusatzgewichten ist nur nach Absprache mit dem Thekenpersonal mit den gängigen Geräten (Ohm, Bauer) oder den von uns bereit gestellten Sandsäcken und nach einer Kurzanweisung gestattet.
  • Beim Klettern mit Toprope-Sicherung sind alle beim Aufstieg ausgehängten Zwischensicherungen beim Abstieg wieder einzuhängen.
  • Das Vorstiegsklettern ist nur Personen mit entsprechenden Kenntnissen und nur nach Anmeldung beim Thekenpersonal gestattet. Die notwendigen Kenntnisse müssen einmalig durch das Vorzeigen eines Neoliet-, DAV- oder Klever-Vorstiegsscheines oder durch die einmalige Kontrolle durch eine:n Neoliet-Mitarbeiter:in nachgewiesen werden.
  • Vorstieg ist nur erlaubt, wenn an den entsprechenden Wandbereichen ausreichend Platz ist. Toprope-Kletterer haben grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Zum Vorsteigen dürfen eigene Seile mit einer Mindestlänge von 50m verwendet werden. Vorstiegsseile können an der Theke kostenlos gegen Pfand ausgeliehen werden. Das Seilende muss mit einem Knoten gesichert werden.
  • Das Abziehen von Topropeseilen und das Nachsteigen an Vorstiegsseilen ist verboten!
  • Beim Vorstieg muss jede Zwischensicherung (auch die Erste!) und der Topanker geklippt werden.
  • Die Topropezwischensicherungen in den überhängenden Wandbereichen dürfen nur für das Topropeklettern genutzt werden.
  • Das eigenständige Üben anderer Sicherungstechniken wie Umfädeln, Abseilen, Standplatzbau, etc. ist nicht gestattet.
  • Das Vorstiegssichern mit Zusatzgewicht (Sandsack) ist nicht erlaubt.
  • Die sicherheitstechnischen Empfehlungen des DAV bzw. Klever zum Beispiel bezüglich des Abstands zur Wand oder der Menge des ‚Schlappseils’ müssen beachtet werden.

Zusätzlich bei Betreuungsangeboten (Kindergeburtstage, Schulklassen usw.):

  • Personen, die durch eine:n Neoliet-Mitarbeiter:in in eine Sicherungstechnik eingewiesen werden, müssen die/den Einweisende:n selbstständig über alle physische oder psychische Besonderheiten informieren die zu einer Beeinträchtigung führen könnten.
  • Bei Betreuungsangeboten mit Kindern (unter 14 Jahren) müssen mindestens eine Begleitperson und außerdem alle, die in das Sichern eingewiesen werden, die AGBs akzeptieren. Dies geschieht bei Neukunden durch Anlegen eines persönlichen Kundenaccounts.
  • Bei Betreuungsangeboten mit Jugendlichen (ab 14 Jahren) müssen die anwesenden Begleitpersonen den Inhalt der Einweisung für alle sichernden Personen durch Unterschrift bestätigen.
  • Sichern dürfen in Betreuungsangeboten nur Begleitpersonen, welche vor Ort:
  • eine Einweisung durch eine:n Neoliet Kletterlehrer:in erhalten haben
  • danach durch das Neoliet-Personal eine explizite Erlaubnis dazu bekommen haben
  • Nach der expliziten Kontrolle durch die/den Kletterlehrer:in (Kletterlehrer:innencheck) vor jedem Sicherungsvorgang
  • Das Sicherungsgerät darf nicht weitergegeben werden

Zusätzlich bei Nutzung der Auto-Belay-Systeme Im Neoliet Bochum, Essen und Mülheim

  • Die Nutzung der Autobelaysysteme ist nur nach einer Einweisung durch Neoliet-Mitarbeiter (per Video oder persönlich) erlaubt. Mit einem entsprechenden Nachweis kann gegebenenfalls für maximal 1 Jahr auf eigenen Wunsch hin auf die erneute wiederholte Einweisung verzichtet werden.
  • Das Klettern ist nur unter der Verwendung der von Neoliet bereitgestellten Sicherungssysteme gestattet. Eigene Verbindungsmittel oder Sicherungssysteme sind nicht gestattet.
  • Der entliehene Klettergurt darf aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben werden.
  • Sollte der Gurt ausgezogen werden (z.B. Toilettennutzung), so ist der richtige Sitz und Verschluss des Gurtes unbedingt vom Personal des Neoliets kontrollieren zu lassen.
  • Das Klettern ohne Sicherung ist im gesamten Hallenbereich verboten. Das gilt für jede Höhe. Der Klettergurt ist dem Thekenpersonal nach Ablauf der gebuchten Kletterzeit ohne Aufforderung zu übergeben.
  • Die Betreuung und die Aufsichtspflicht von Kindern liegt bei den buchenden bzw. begleitenden Erwachsenen. Die anwesenden Neoliet-Mitarbeiter:innen sind nicht für die Betreuung oder Aufsicht einzelner Kinder oder Gruppen verantwortlich.
  • Bei Buchung von mehreren Tickets online oder vor Ort ist die/der Buchende für die Einhaltung der AGB bei allen Personen verantwortlich.